Private Parkbusse erhalten? Prüfen, was Sie wirklich schulden

Umtriebsentschädigung, Inkasso, Strafanzeige-Drohung: Der Gratis-Check zeigt in 1 Minute, welcher Betrag angemessen ist und was Sie bestreiten können. Mit dem neuen Bundesgerichtsurteil vom 15.6.2026.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Antwort-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (6S.77/2003, 6B_998/2024) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Was ist geschuldet, was nicht?

PostenGeschuldet?
Umtriebsentschädigung bis rund CHF 50 (wenn Sie unberechtigt parkiert haben)in der Regel ja: Bundesgericht hielt CHF 30 und 52 für angemessen
Umtriebsentschädigung CHF 80, 100, 150 …nur der tatsächliche Aufwand; der Überschuss ist bestreitbar (Art. 42 Abs. 2 OR)
Offene Parkgebührja, wenn Sie wirklich nicht bezahlt haben
Mahn-, Inkasso-, Bearbeitungs-, «Halterermittlungs»-Gebührennein, ohne Vereinbarung oder belegten Verzugsschaden (Art. 106 OR)
Strafanzeige, weil nur die Parkgebühr nicht bezahlt wurdenicht möglich (BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026)

Quellen: Art. 41, 42 Abs. 2, 106 OR; Art. 258, 259 ZPO; Art. 31 StGB; Art. 74 SchKG; BGer 6S.77/2003 vom 6.1.2004; BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Beträge aus dem Schreiben eingeben. Sie sehen, was angemessen ist, welche Gebühren nicht geschuldet sind und ob die Strafanzeige-Drohung leer ist.
  2. Antwort-Paket für CHF 9.90: begründete Bestreitung mit Bundesgerichtsurteilen und Angebot einer fairen Zahlung, dazu bei Betreibung der Rechtsvorschlag. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Betreibt der Betreiber trotzdem, stoppt der kostenlose Rechtsvorschlag das Verfahren. Er müsste dann auf eigenes Kostenrisiko klagen.

Antwort-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Muss ich eine private Parkbusse bezahlen?

Eine «private Busse» gibt es rechtlich nicht. Private dürfen nur eine Umtriebsentschädigung für den tatsächlich verursachten Aufwand verlangen. Das Bundesgericht hat CHF 30 und 52 als angemessen beurteilt (BGer 6S.77/2003). Höhere Pauschalen, Mahn- und Inkassogebühren können Sie bestreiten.

Was passiert, wenn ich die Umtriebsentschädigung nicht zahle?

Der Betreiber kann betreiben oder klagen. Gegen einen Zahlungsbefehl erheben Sie innert 10 Tagen kostenlos Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG); dann muss er vor Gericht beweisen, dass und wie viel Sie schulden. Besteht ein gerichtliches Verbot, kann er zudem innert 3 Monaten Strafantrag stellen (Art. 31 StGB). Oft ist es am günstigsten, einen angemessenen Betrag zu zahlen und den Rest schriftlich zu bestreiten.

Darf mir der Betreiber mit einer Strafanzeige drohen, wenn ich nur die Parkgebühr nicht bezahlt habe?

Seit dem Urteil 6B_998/2024 vom 15. Juni 2026 ist klar: Das blosse Nichtbezahlen einer Parkgebühr ist keine Besitzesstörung und kann nicht über ein gerichtliches Verbot bestraft werden. Die Gebühr selbst bleibt geschuldet.

Muss ich als Halter bezahlen, wenn jemand anderes gefahren ist?

Die Umtriebsentschädigung ist Schadenersatz gegen die Person, die parkiert hat. Eine gesetzliche Halterhaftung dafür gibt es nicht, und gegenüber dem Betreiber müssen Sie den Lenker nicht nennen.

Sind Inkassogebühren geschuldet?

Nur, wenn sie vereinbart wurden oder als Verzugsschaden belegt sind (Art. 106 OR). Bei Parkforderungen fehlt beides fast immer. Zahlen Sie höchstens die Grundforderung in angemessener Höhe.