Parkgebühr nicht bezahlt: Strafanzeige ist ausgeschlossen

Neues Bundesgerichtsurteil vom 15. Juni 2026 (6B_998/2024): Drohungen mit Strafanzeige wegen unbezahlter Parkgebühren sind leer.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Antwort-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (6S.77/2003, 6B_998/2024) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Das Urteil in Kürze

Ein Autofahrer parkierte auf einem Parkplatz mit gerichtlichem Verbot, ohne die Parkuhr zu bedienen. Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch: Ein gerichtliches Verbot schützt den Besitz. Das blosse Nichtbezahlen einer Gebühr stört den Besitz nicht; die Sachherrschaft wird durch einen Einnahmeausfall nicht beeinträchtigt. Es ist «nicht am Strafrecht, den säumigen Schuldner zu sanktionieren» (E. 2.5).

Wichtig: Die Parkgebühr bleibt zivilrechtlich geschuldet, unter Umständen auch eine angemessene Umtriebsentschädigung. Strafbar bleibt, wer die erlaubte Parkzeit überschreitet oder ohne Berechtigung parkiert.

Was ist geschuldet, was nicht?

PostenGeschuldet?
Umtriebsentschädigung bis rund CHF 50 (wenn Sie unberechtigt parkiert haben)in der Regel ja: Bundesgericht hielt CHF 30 und 52 für angemessen
Umtriebsentschädigung CHF 80, 100, 150 …nur der tatsächliche Aufwand; der Überschuss ist bestreitbar (Art. 42 Abs. 2 OR)
Offene Parkgebührja, wenn Sie wirklich nicht bezahlt haben
Mahn-, Inkasso-, Bearbeitungs-, «Halterermittlungs»-Gebührennein, ohne Vereinbarung oder belegten Verzugsschaden (Art. 106 OR)
Strafanzeige, weil nur die Parkgebühr nicht bezahlt wurdenicht möglich (BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026)

Quellen: Art. 41, 42 Abs. 2, 106 OR; Art. 258, 259 ZPO; Art. 31 StGB; Art. 74 SchKG; BGer 6S.77/2003 vom 6.1.2004; BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Beträge aus dem Schreiben eingeben. Sie sehen, was angemessen ist, welche Gebühren nicht geschuldet sind und ob die Strafanzeige-Drohung leer ist.
  2. Antwort-Paket für CHF 9.90: begründete Bestreitung mit Bundesgerichtsurteilen und Angebot einer fairen Zahlung, dazu bei Betreibung der Rechtsvorschlag. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Betreibt der Betreiber trotzdem, stoppt der kostenlose Rechtsvorschlag das Verfahren. Er müsste dann auf eigenes Kostenrisiko klagen.

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Häufige Fragen

Darf mir der Betreiber mit einer Strafanzeige drohen, wenn ich nur die Parkgebühr nicht bezahlt habe?

Seit dem Urteil 6B_998/2024 vom 15. Juni 2026 ist klar: Das blosse Nichtbezahlen einer Parkgebühr ist keine Besitzesstörung und kann nicht über ein gerichtliches Verbot bestraft werden. Die Gebühr selbst bleibt geschuldet.

Muss ich eine private Parkbusse bezahlen?

Eine «private Busse» gibt es rechtlich nicht. Private dürfen nur eine Umtriebsentschädigung für den tatsächlich verursachten Aufwand verlangen. Das Bundesgericht hat CHF 30 und 52 als angemessen beurteilt (BGer 6S.77/2003). Höhere Pauschalen, Mahn- und Inkassogebühren können Sie bestreiten.