Private Parkbusse: Halter, aber nicht gefahren

Der Betreiber kennt nur Ihre Nummer. Geschuldet ist die Umtriebsentschädigung aber von der Person, die parkiert hat.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Antwort-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (6S.77/2003, 6B_998/2024) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Was gilt für Halter?

Die Umtriebsentschädigung ist Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (Art. 41 OR) und trifft die Person, die unberechtigt parkiert hat. Eine gesetzliche Halterhaftung für solche Forderungen gibt es nicht. Gegenüber dem privaten Betreiber müssen Sie die lenkende Person nicht nennen.

Anders bei einem Strafverfahren wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots: Dort ermittelt die Behörde. Als beschuldigte oder befragte Person haben Sie die gesetzlichen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (StPO).

Was ist geschuldet, was nicht?

PostenGeschuldet?
Umtriebsentschädigung bis rund CHF 50 (wenn Sie unberechtigt parkiert haben)in der Regel ja: Bundesgericht hielt CHF 30 und 52 für angemessen
Umtriebsentschädigung CHF 80, 100, 150 …nur der tatsächliche Aufwand; der Überschuss ist bestreitbar (Art. 42 Abs. 2 OR)
Offene Parkgebührja, wenn Sie wirklich nicht bezahlt haben
Mahn-, Inkasso-, Bearbeitungs-, «Halterermittlungs»-Gebührennein, ohne Vereinbarung oder belegten Verzugsschaden (Art. 106 OR)
Strafanzeige, weil nur die Parkgebühr nicht bezahlt wurdenicht möglich (BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026)

Quellen: Art. 41, 42 Abs. 2, 106 OR; Art. 258, 259 ZPO; Art. 31 StGB; Art. 74 SchKG; BGer 6S.77/2003 vom 6.1.2004; BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Beträge aus dem Schreiben eingeben. Sie sehen, was angemessen ist, welche Gebühren nicht geschuldet sind und ob die Strafanzeige-Drohung leer ist.
  2. Antwort-Paket für CHF 9.90: begründete Bestreitung mit Bundesgerichtsurteilen und Angebot einer fairen Zahlung, dazu bei Betreibung der Rechtsvorschlag. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Betreibt der Betreiber trotzdem, stoppt der kostenlose Rechtsvorschlag das Verfahren. Er müsste dann auf eigenes Kostenrisiko klagen.

Antwort-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Muss ich als Halter bezahlen, wenn jemand anderes gefahren ist?

Die Umtriebsentschädigung ist Schadenersatz gegen die Person, die parkiert hat. Eine gesetzliche Halterhaftung dafür gibt es nicht, und gegenüber dem Betreiber müssen Sie den Lenker nicht nennen.