Umtriebsentschädigung beim Inkasso: Was Sie nicht zahlen müssen

Aus CHF 40 werden schnell CHF 150. Der Aufschlag ist meist nicht geschuldet.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Antwort-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (6S.77/2003, 6B_998/2024) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Inkassogebühren bei Parkforderungen

Inkassobüros verlangen oft «Bearbeitungsgebühren», «Verzugsschaden» oder «Mahnspesen». Geschuldet ist so etwas nur, wenn es vereinbart wurde oder als konkreter Verzugsschaden belegt ist (Art. 106 OR). Beim Parkieren auf fremdem Grund gibt es keinen Vertrag über Gebühren. Die Kosten seines Inkassobüros trägt der Gläubiger selbst. Gesetzlich geschuldet ist höchstens Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR), bei CHF 50 also rund CHF 2.50 pro Jahr.

So gehen Sie vor: Grundforderung prüfen, angemessenen Betrag zahlen, Gebühren schriftlich bestreiten. Kommt trotzdem ein Zahlungsbefehl, erheben Sie Teil-Rechtsvorschlag für den bestrittenen Betrag.

Was ist geschuldet, was nicht?

PostenGeschuldet?
Umtriebsentschädigung bis rund CHF 50 (wenn Sie unberechtigt parkiert haben)in der Regel ja: Bundesgericht hielt CHF 30 und 52 für angemessen
Umtriebsentschädigung CHF 80, 100, 150 …nur der tatsächliche Aufwand; der Überschuss ist bestreitbar (Art. 42 Abs. 2 OR)
Offene Parkgebührja, wenn Sie wirklich nicht bezahlt haben
Mahn-, Inkasso-, Bearbeitungs-, «Halterermittlungs»-Gebührennein, ohne Vereinbarung oder belegten Verzugsschaden (Art. 106 OR)
Strafanzeige, weil nur die Parkgebühr nicht bezahlt wurdenicht möglich (BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026)

Quellen: Art. 41, 42 Abs. 2, 106 OR; Art. 258, 259 ZPO; Art. 31 StGB; Art. 74 SchKG; BGer 6S.77/2003 vom 6.1.2004; BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Beträge aus dem Schreiben eingeben. Sie sehen, was angemessen ist, welche Gebühren nicht geschuldet sind und ob die Strafanzeige-Drohung leer ist.
  2. Antwort-Paket für CHF 9.90: begründete Bestreitung mit Bundesgerichtsurteilen und Angebot einer fairen Zahlung, dazu bei Betreibung der Rechtsvorschlag. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Betreibt der Betreiber trotzdem, stoppt der kostenlose Rechtsvorschlag das Verfahren. Er müsste dann auf eigenes Kostenrisiko klagen.

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Häufige Fragen

Sind Inkassogebühren geschuldet?

Nur, wenn sie vereinbart wurden oder als Verzugsschaden belegt sind (Art. 106 OR). Bei Parkforderungen fehlt beides fast immer. Zahlen Sie höchstens die Grundforderung in angemessener Höhe.

Was passiert, wenn ich die Umtriebsentschädigung nicht zahle?

Der Betreiber kann betreiben oder klagen. Gegen einen Zahlungsbefehl erheben Sie innert 10 Tagen kostenlos Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG); dann muss er vor Gericht beweisen, dass und wie viel Sie schulden. Besteht ein gerichtliches Verbot, kann er zudem innert 3 Monaten Strafantrag stellen (Art. 31 StGB). Oft ist es am günstigsten, einen angemessenen Betrag zu zahlen und den Rest schriftlich zu bestreiten.