Zahlungsbefehl wegen privater Parkbusse: Rechtsvorschlag

Die Frist beträgt nur 10 Tage ab Zustellung. Der Rechner zeigt das genaue Datum.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Antwort-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (6S.77/2003, 6B_998/2024) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

So erheben Sie Rechtsvorschlag

  1. Innert 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 74 Abs. 1 SchKG); endet die Frist am Wochenende, zählt der nächste Werktag (Art. 31 SchKG).
  2. Beim Betreibungsamt: mündlich, schriftlich oder direkt beim Überbringer. Kostenlos, eine Begründung ist nicht nötig.
  3. Bestreiten Sie nur einen Teil, nennen Sie den bestrittenen Betrag (Art. 74 Abs. 2 SchKG).
  4. Danach muss der Gläubiger vor Gericht beweisen, dass er die Forderung hat. Für CHF 50–150 lohnt sich das für ihn selten.

Ein Rechtsvorschlag verhindert keinen Strafantrag bei gerichtlichem Verbot (Frist 3 Monate, Art. 31 StGB).

Was ist geschuldet, was nicht?

PostenGeschuldet?
Umtriebsentschädigung bis rund CHF 50 (wenn Sie unberechtigt parkiert haben)in der Regel ja: Bundesgericht hielt CHF 30 und 52 für angemessen
Umtriebsentschädigung CHF 80, 100, 150 …nur der tatsächliche Aufwand; der Überschuss ist bestreitbar (Art. 42 Abs. 2 OR)
Offene Parkgebührja, wenn Sie wirklich nicht bezahlt haben
Mahn-, Inkasso-, Bearbeitungs-, «Halterermittlungs»-Gebührennein, ohne Vereinbarung oder belegten Verzugsschaden (Art. 106 OR)
Strafanzeige, weil nur die Parkgebühr nicht bezahlt wurdenicht möglich (BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026)

Quellen: Art. 41, 42 Abs. 2, 106 OR; Art. 258, 259 ZPO; Art. 31 StGB; Art. 74 SchKG; BGer 6S.77/2003 vom 6.1.2004; BGer 6B_998/2024 vom 15.6.2026. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Beträge aus dem Schreiben eingeben. Sie sehen, was angemessen ist, welche Gebühren nicht geschuldet sind und ob die Strafanzeige-Drohung leer ist.
  2. Antwort-Paket für CHF 9.90: begründete Bestreitung mit Bundesgerichtsurteilen und Angebot einer fairen Zahlung, dazu bei Betreibung der Rechtsvorschlag. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Betreibt der Betreiber trotzdem, stoppt der kostenlose Rechtsvorschlag das Verfahren. Er müsste dann auf eigenes Kostenrisiko klagen.

Antwort-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Umtriebsentschädigung nicht zahle?

Der Betreiber kann betreiben oder klagen. Gegen einen Zahlungsbefehl erheben Sie innert 10 Tagen kostenlos Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG); dann muss er vor Gericht beweisen, dass und wie viel Sie schulden. Besteht ein gerichtliches Verbot, kann er zudem innert 3 Monaten Strafantrag stellen (Art. 31 StGB). Oft ist es am günstigsten, einen angemessenen Betrag zu zahlen und den Rest schriftlich zu bestreiten.